Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihr E-Rezept bei DocMorris einzulösen.
E-Rezepte werden ausschließlich von Ärzten (und Zahnärzten) ausgestellt. Dabei kann es sich um Ärzte in einer Praxis oder Klinik vor Ort oder um Ärzte einer Internet-Praxis oder einer telemedizinischen Einrichtung handeln. Fragen Sie Ihren Arzt nach gerne nach dem E-Rezept.
Für alle digital eingelösten E-Rezepte bieten wir unsere kostenfreie Lieferung am Folgetag an.** Über unsere Website oder unsere App können Sie Ihr E-Rezept ganz bequem digital einlösen. Bereits am nächsten Werktag erhalten Sie Ihre Medikamente – kostenlos und zuverlässig direkt zu Ihnen nach Hause geliefert!
Rezepte die uns per Post erreichen bearbeiten wir umgehend: von der Erfassung Ihres Auftrags über die pharmazeutische Prüfung bis hin zum Paketversand vergehen selten mehr als 24 Stunden. Falls der Versand einmal länger als 48 Stunden dauert, informieren wir Sie und senden Ihnen auf Wunsch Ihr Rezept zurück.
Wenn Sie bei Rezepteinsendung rezeptfreie Produkte mitbestellen, liefern wir auch diese versandkostenfrei – unabhängig vom Bestellwert! Legen Sie dazu die rezeptfreien Produkte einfach mit in Ihren Warenkorb oder drucken Sie bei Postbestellungen den ausgefüllten Bestellschein aus und senden Sie ihn zusammen mit Ihrem Rezept zu uns. Ihr Paket wird versandkostenfrei geliefert.
Für jede Packung eines verschreibungspflichtigen Medikaments auf einem Privatrezept erhalten Sie einen Bonus. Je nachdem, welches Medikament Sie bestellen, sind das mindestens 2,50 Euro und bis zu 5 Euro. Bei einem Rezept mit sechs Medikamentenpackungen und Maximalbonus macht das 30 Euro pro Privatrezept. Der Bonus wird in regelmäßigen Abständen Ihrem Vorteilskonto gutgeschrieben und mit Bestellungen rezeptfreier Produkte verrechnet. Eine direkte Bonusauszahlung an Sie erfolgt ab 20 € Bonusguthaben oder spätestens zum Quartalsende, soweit das Guthaben 1 € beträgt und uns Ihre Bankverbindung vorliegt.
Ja. Unsere pharmazeutischen Mitarbeiter kontrollieren bei Ihren Rezepten immer genau, ob sich die Mittel miteinander vertragen, wenn Sie bei uns mehrere Produkte bestellen. Wenn wir ein Risiko erkennen, informieren wir Sie schriftlich und in dringenden Fällen auch telefonisch. Bei Kunden, die schon öfter bei uns bestellt haben, beziehen wir dabei sogar die eingelösten Rezepte der letzten drei Monate ein. Durch diese Langzeitbetrachtung sind Sie noch besser vor Wechselwirkungen geschützt.
Ja. Wenn Sie ein Rezept einsenden, liefern wir Ihre Bestellung grundsätzlich versandkostenfrei. Das gilt sowohl für Kassenrezepte als auch für Privatrezepte. Falls Sie rezeptfreie Arzneimittel, Kosmetik oder andere frei verkäufliche Produkt mitbestellen, liefern wir Ihnen auch diese versandkostenfrei mit – unabhängig vom Bestellwert.
Ja. Die Lieferung ist an jede Adresse in Deutschland möglich – auch an Packstationen oder Abholstellen. Eine Ausnahme bilden hier nur kühlpflichtige Medikamente: Sie können nicht an eine Packstation geliefert werden, da dies die Kühlkette unterbrechen würde.
Ja. Wenn Sie ein Privatrezept bei DocMorris einreichen, erhalten Sie von uns nach Bearbeitung Ihres Auftrags zwei Rezeptkopien mit der Angabe des Medikamentenpreises zurück. Diese Rezeptkopie wird von jeder deutschen Privatversicherung zur Abrechnung Ihrer Medikamentenkosten anerkannt.
Kassenrezepte: Kassenrezepte sind in der Regel 28 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig. Wenn E-Rezepte innerhalb von 28 Tagen nicht eingelöst werden, werden sie 10 Tage später gelöscht.
Privatrezepte: Privatrezepte sind in der Regel 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig. Im Basistarif ist das Rezept 30 Tage nach Ausstellung gültig, im Notlagentarif sind es 10 Tage. Daher ist ratsam, auch Privatrezepte zeitnah in der Apotheke einzulösen.
Die gesetzlichen Krankenkassen garantieren ihren Versicherten eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Medikamenten. Damit diese Qualität bezahlbar bleibt, schließen viele Krankenkassen mit einzelnen Arzneimittelherstellern Rabattverträge. Apotheken müssen bei der Auswahl eines Medikamentes bestehende Rabattverträge beachten. Verschreibt der Arzt einen Wirkstoff oder ein Arzneimittel und überlässt die Auswahl des Medikamentes der Apotheke ("Aut idem"-Regelung), gibt der Apotheker vorrangig ein Medikament ab, für das eine Rabattregelung zwischen der Krankenkasse des Patienten und einem Hersteller besteht.
Sollten Sie den Austausch nicht wünschen, sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Dieser kann den Austausch ausschließen, wenn besondere Umstände die Verordnung eines bestimmten Medikamentes erfordern. Hierzu muss er lediglich das "Aut idem"-Kästchen links unten auf Ihrem Rezept ankreuzen.